Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 24.02.2026

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.events-bodensee.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Videos: Diese haben oft nur einen und teilweise keinen Untertitel.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.02.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.


Rückmeldung und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Zweirad Joos GmbH & Co.KG
Schützenstrasse 11 + 14
78315 Radolfzell am Bodensee
info@zweirad-joos.de
Telefon: +497732823680


Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere unter "Rückmeldung und Kontaktangaben" genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/


Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.


Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.