AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zweirad Joos GmbH & Co.KG, Schützenstraße 11 + 14, 78315 Radolfzell (Handelsregister des Amtsgericht Freiburg HRA 700931) vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Joos Management GmbH, Schützenstraße 11 + 14, 78315 Radolfzell (Amtsgericht Freiburg, HRB 701924) vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Joos & Christoph Alff Umsatzsteuer-Ident-Nr. 257827951

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Zweirad GmbH & Co.KG bietet verschiedene Events selbst und in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen an, die über die Website, persönlich oder in sonstiger Weise gebucht werden können. Die Website wird von der Zweirad Joos GmbH & Co.KG betrieben, gleichgültig wie der Vertrag abgeschlossen oder durch wen dieser vermittelt wurde, finden auf Durchführung sämtlicher Veranstaltungen der Zweirad Joos GmbH & Co.KG, die die Durchführung von solchen Events betreffen, ausschließlich die nachstehenden AGB Anwendung.

§ 2 Zustandekommen der Bestätigung
Mit der Anmeldung zu einem Event bietet der Kunde der Zweirad Joos GmbH & Co.KG den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages auf Grundlage der Ausschreibung des Events an. Das Angebot erfolgt unter Einbeziehung der vor- und nachstehenden AGB. Mit der Buchungsbestätigung durch die Zweirad Joos GmbH & Co.KG erfolgte die Annahme und damit das Zustandekommen des Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB. Vertragspartner ist die Zweirad Joos GmbH & Co.KG, die sich zur Vertragserfüllung auch Kooperationspartnern bedienen kann. Soweit die Buchung durch den Kunden die Buchung auch für weitere Teilnehmer einschließt, haftet der Buchende auch für die Erfüllung des Vertrages oder weiter entstehende Ansprüche durch die von ihm mitangemeldeten Personen gegenüber der Zweirad Joos GmbH & Co.KG. Bei Anmeldung von Schulklassen, Gruppen, Vereinen, Firmen, Institutionen, Behörden oder sonstigen Personenmehrheiten haftet der Buchende für die Erfüllung des Vertrages durch die von ihm mit angemeldeten Personen.

§ 3 Zahlungsfristen
Liegen das Datum der Rechnungserstellung/Erstellung des Kaufvertrages und das der Durchführung des Events/der Tour/der Veranstaltung weniger als vier Wochen auseinander, ist der Buchungspreis unmittelbar mit Rechnungserhalt/Erhalt des Kaufvertrages in vollem Umfang zu begleichen, um die Durchführung des Events zu gewährleisten.
Wird die Veranstaltung später als vier Wochen nach Datum der Rechnungserstellung durchgeführt, ist der Buchungspreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt/Erhalt des Kaufvertrages in vollem Umfang zu begleichen.
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto der Zweirad Joos GmbH & Co.KG, im Einzelfall und nach gesonderter schriftlicher Absprache ist mit Zusage des Veranstalters der Rechnungsausgleich in Bar/per EC-Karte in einer der Zweirad Joos-Filialen möglich.
Falls das anstehende Event bis sieben Tage vor Beginn des Events nicht bezahlt wurde, gilt das Event als zu diesem Zeitpunkt storniert und die Stornogebühren gem. § 4 dieser AGB treten in Kraft.
Für die Inanspruchnahme der Leistungen gelten die jeweils bei der Buchung vereinbarten Preise. Bei Gruppenbuchungen berechnet sich der Gesamtpreis des Events auf Grundlage der angegebenen Teilnehmerzahl. Dieser versteht sich nach dem Abschluss des Vertrags als ein Eventpauschalpreis, auch wenn letztendlich weniger Teilnehmer am Event teilnehmen sollten. Erhöht sich die Teilnehmerzahl nachträglich, kann nicht dafür garantiert werden, dass diese am Event teilnehmen können. Ist die Teilnahme jedoch möglich, darf die entsprechend zusätzliche Teilnehmeranzahl zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Verringert sich die Teilnehmerzahl unterhalb der gebuchten Gruppengröße, berechnet sich die Stornogebühr für diese Teilnehmerzahl nach der Stornostaffel in § 4 dieser AGB.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist verfällt der Anspruch auf Buchung, diese kann dann eventuell nicht berücksichtigt werden.

Es besteht keinerlei Haftung der Zweirad Joos GmbH & Co.KG für den Anspruch des Kunden auf die Durchführung der Veranstaltung und etwa hierdurch bei Kunden angefallenen Aufwendungen. Der in der Rechnung/dem Kaufvertrag angegebene Betrag beinhaltet eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 20% des vollumfänglichen Rechnungsbetrages/Betrages, welcher bei witterungsbedingten Absagen des Events seitens des Veranstalters oder des Kunden vom Veranstalter einbehalten werden darf. Dies betrifft die in §5 benannten Witterungsbedingungen wie Starkregen, Gewitter, Unwetterwarnungen. Bei Umbuchungen des Eventtermins auf Kundenwunsch fällt generell eine Umbuchungspauschale von 20% des Vertragspreises an, bei Gruppenbuchungen mindestens 60,00 €.

§ 4 Rücktrittsrecht des Kunden, Stornobedingungen
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Events zurücktreten oder stornieren. Jede Rücktrittserklärung oder Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Zweirad Joos GmbH & Co.KG ist berechtigt, angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen für das Event und Erstattung der Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird pauschal anhand des Buchungspreises bemessen, in denen ersparte Aufwendungen sowie das, was durch anderweitige Verwendung der Aufwendungen für das Event erworben werden kann, bereits berücksichtigt ist.

Die Stornogebühren entstehen in folgender Höhe:

bis 30 Tage vor Antritt: 50 % des Buchungspreises
ab 29. Tag bis 5. Tag vor Antritt: 75 % des Buchungspreises
ab 5. Tag bis 2. Tag vor Antritt: 90 % des Buchungspreises
1 Tag vor Antritt oder Nichterscheinen: 100 % des Buchungspreises

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Entschädigung bei Berücksichtigung des Buchungspreises unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch anderweitige Verwendung der Leistung erworben werden kann, niedriger ist, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen oder überhaupt nicht entstanden ist. Die vorstehenden Regelungen zu Stornierungen durch die Kunden sind unabhängig vom Grund der Stornierung, dies gilt insbesondere auch für die Wetterverhältnisse am Tag der Durchführung oder des Antritts des Events, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Bestimmungen zu den Witterungsverhältnissen.

Beinhaltet die gebuchte Leistung Partnerleistungen, welche sich durch im Rechnungstext aufgeführte Leistungen „Vermittlung, Buchung, Rechnungsabwicklung“ abbilden, gilt die Staffelung der Stornogebühren aus §4 zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 60.-€.

§ 5 Besondere Bestimmungen zu den Witterungsverhältnissen
Zweirad Joos GmbH & Co.KG übernimmt keine Durchführungspflicht, wenn die Veranstaltung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchgeführt werden kann. Alle Events werden bei leichten bis mittelstarken Schauern oder Regen erbracht, nicht aber bei Starkregen oder Gewitter bzw. Gewittergefahr/Unwettergefahr. Wetterwechsel, schlechtes Wetter, Regen rechtfertigen keine kostenfreie Kündigung, Auflösung des Vertrages oder eine Verkürzung des Events durch den Kunden, soweit keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern vorliegt.
Outdoor-Events, die aufgrund des Wetters auf dem Wasser oder an Land aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden können, werden mit einem Alternativprogramm am selben Tag oder einem gemeinsam bestimmten Ersatztermin durchgeführt. Bestehen aufgrund von Sturm-/Gewittergefahr für die Mitarbeiter der Zweirad Joos GmbH & Co.KG oder Mitarbeiter des Partnerunternehmens, die ein Event unterstützen, Gefahren, wird ebenfalls ein Ersatztermin für das Event festgelegt. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet, wenn die Veranstaltung bereits teilweise durchgeführt wurde. Weitergehende Rückerstattungen erfolgen in Form eines Gutscheins von Zweirad Joos Gmbh&Co KG.

§ 6 Rücktritt durch die Zweirad Joos GmbH & Co.KG
Die Zweirad Joos GmbH & Co.KG oder ein etwaiges Partnerunternehmen, das einen Teil des Events durchführt, kann in besonderen Fällen auch nach Beginn des Events dieses beenden, wenn der Kunde nach erneuter Ermahnung oder Nichteinhaltung der Verhaltensmaßregeln diese nicht berücksichtigt.
Dies gilt insbesondere, wenn
• einer oder mehrere Teilnehmer die Regeln oder Anweisungen der Guides nicht beachtet und/oder die Gruppe stören,
• das Event durch die Störung einzelner Gäste und/oder Alkoholkonsum nicht ohne Gefährdung und/oder Belästigung einzelner oder der gesamten Gruppe durchgeführt werden kann,
• die Anweisungen der Guides der Zweirad Joos GmbH & Co.KG oder des Partnerunternehmens, insbesondere bei Wassersportarten, Kletterevents oder Bogenschießen, die Ausrüstung nicht bestimmungsgemäß verwendet wird, die Schwimmwesten oder Sicherheitsgurte nicht getragen werden oder die besonderen Verhaltensmaßregeln beim Bogenschießen nicht beachtet werden und dadurch die Sicherheit eines oder mehrerer Teilnehmer oder die Durchführung des Events mit den gebotenen Sicherheitsregeln gefährdet ist,
• ein Teilnehmer einen etwa erforderlichen Führerschein nicht mitführt oder einen solchen nicht besitzt oder Regeln absichtlich missachtet

Ein Kunde hat keinen Anspruch auf Vertragserfüllung seitens der Zweirad Joos GmbH & Co.KG, wenn er Alkohol konsumiert oder bereits alkoholisiert zum Event erscheint und die anderen Kunden oder der Guide in der Durchführung des Events behindert werden oder ein Sicherheitsrisiko oder eine Belästigung anderer Kunden vorliegt.

Bei Segway-Touren hat die Zweirad Joos GmbH&Co.KG ferner ein Rücktrittsrecht, wenn:
• ein Teilnehmer die Helmpflicht missachtet
• eine Teilnehmerin schwanger ist
• eine Personen wegen unzureichendem Gesundheitszustand oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, den Segway sicher zu führen

§ 7 Pflichten des Kunden während der Durchführung des Events
Wird ein Fahrzeug/Gerät wie Segway PTi2, E-Bike, E-MTB, Fahrrad, StandUpPaddle Board, Floß, Segelboot, Kanu seitens des Teilnehmers benutzt/geführt, gilt zur Nutzung ein absolutes Alkoholverbot, der Teilnehmer muss nüchtern sein. Ausgenommen ist diese Regelung bei durch die Zweirad Joos GmbH & Co.KG angebotenen Weinprobentouren. Auch hier ist der Teilnehmer dazu verpflichtet, die gültigen Gesetzte des StVG jederzeit eigenverantwortlich einzuhalten. Der Kunde ist zur sorgfältigen Beachtung der Verhaltensregeln und Anweisungen der Guides verpflichtet. Nach wiederholter Mahnung durch einen Guide der Zweirad Joos GmbH & Co.KG oder eines Partnerunternehmens ist dieser bevollmächtigt, das Event abzubrechen oder einzelne Kunden von der Durchführung des Events auszuschließen. Dies gilt ebenso bei der Annahme eines Guides der Zweirad Joos GmbH & Co.KG, wenn eine Person bei der Teilnahme an einer Weinprobentour nicht mehr nach StVG fahrtüchtig erscheint. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände, Ausrüstungen und Geräte, die während des Events genutzt werden, mit Sorgfalt zu behandeln. Ferner hat sich jeder Teilnehmer so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer oder eine Eigengefährdung ausgeschlossen ist. Es ist grundsätzlich untersagt, Geräte, Fahrräder, E-Bikes, Loopyballs, Segways, Kanus, Boote, Flöße oder Sportgeräte anderer Teilnehmer zu rammen oder zu beschädigen oder Teilnehmer in Gefahr zu bringen. Der Kunde hat ferner sämtliche behördlichen Hinweisschilder, Anforderungen, Auflagen, insbesondere Warnhinweise, zu beachten und allen Anweisungen der Guides Folge zu leisten. Die Mitnahme von Kindern oder Haustieren auf Kanus oder Flößen stellt eine große Gefahr für das leibliche Wohl dar. Der Teilnehmer trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für jedwede Folgen, die sich aus einer Mitnahme von Kindern oder Haustieren ergeben. Es ist verboten, andere Kanus oder Flöße während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern. Die Anweisungen bei den jeweiligen Aktionen sind unbedingt zu befolgen. Das Befahren bzw. Hinunterfahren von Wehren auf befahrbaren Flüssen ist grundsätzlich verboten. Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der Events auf dem Wasser vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mitteilnehmer berücksichtigt werden.
Der Kunde haftet gegenüber der Zweirad Joos GmbH & Co.KG für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden der Zweirad Joos GmbH & Co.KG oder des Partnerunternehmens verursacht wurde. Gleiches gilt für vom Teilnehmer zu vertretende Beschädigungen oder den Verlust von Ausrüstungsgegenständen. Schließlich haftet der Kunde auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anordnungen, Anordnungen der Guides oder Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben.

§ 8 Haftung der Zweirad Joos GmbH & Co.KG
Die Zweirad Joos GmbH & Co.KG haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen oder Beschädigungen von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch das Verschulden der Zweirad Joos GmbH & Co.KG verursacht wurde.
Die Mitnahme von Wertgegenständen, insbesondere Handys, anderen elektronischen Geräten, Geldbörsen, persönliche Papiere sowie Uhren, wird durch die Zweirad Joos GmbH & Co.KG nicht empfohlen.
Für den Schaden oder den Verlust übernimmt die Zweirad Joos GmbH & Co.KG keinerlei Haftung. Die Frage der Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis für die gebuchte Veranstaltung beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Zweirad Joos GmbH & Co.KG für eine den Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Kooperationspartners verantwortlich ist. Für alle gegen die Zweirad Joos GmbH&Co.KG gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung der Zweirad Joos GmbH & Co.KG auf den dreifachen Preis beschränkt. Diese Beschränkung gilt jeweils je Kunde und je gebuchtem Event.
Der vorstehende Haftungsausschluss für Fälle einfacher Fahrlässigkeit gilt nicht bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Segways der Zweirad Joos GmbH&Co.KG sind im Schadensfall vollkaskoversichert mit einer kundenseitig zu tragenden Selbstbeteiligung von 10%, mindestens aber 250.- Euro zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, (derzeit 19%).

§ 9 Haftung bei Rettungseinsätzen Kommt es durch einen Teilnehmer, unabhängig davon, ob er den Schaden selbst veranlasst hat oder ob dies durch Dritte verantwortlich ist, zu Rettungs- oder Bergungseinsätzen, haben die Teilnehmer oder ein etwaiger Gruppenauftraggeber, der das Event für die Teilnehmer gebucht hat, die hierfür anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen und die Zweirad Joos GmbH & Co.KG von einer etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Zweirad Joos GmbH & Co.KG oder deren Kooperationspartner vertragliche oder gesetzliche Pflichten verletzt und hierdurch die Verletzungen und Schäden schuldhaft verursacht hat.

Die Zweirad Joos GmbH & Co.KG haftet nicht für Verspätungen, etwa aufgrund Stau, Zustandes der Straßenverhältnisse, Unfall oder Witterungsverhältnisse wie Regen, Unwetter, Sturm, Gewitter, Hochwasser oder höhere Gewalt. Für die An- und Abreise des Kunden zum Veranstaltungsort, die nicht von der Zweirad Joos GmbH & Co.KG veranstaltet wird, haftet die Zweirad Joos GmbH & Co.KG nicht. Die Anreise und Abreise erfolgt jeweils auf eigene Gefahr. Den Anweisungen der Guides und des Personals der Zweirad Joos GmbH & Co.KG sowie einer etwaigen Partnerfirma ist immer Folge zu leisten.

§ 10. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht auch bei Verbraucherverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden und bei Fernabsatzverträgen nach § 312 g Abs. 2 Ziff. 9 BGB nicht, wenn es sich um Verträge im Zusammenhang von Lieferung von Speisen und Getränken sowie Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung handelt, wenn der Vertrag für die Erbringung eines spezifischen Termins oder Zeitraum vorsieht. Nur für andere Fälle wird folgende Widerrufsbelehrung erteilt: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Zweirad Joos GmbH & Co.KG, Schützenstraße 11 + 14, 78315 Radolfzell, Telefon: 07732 / 82368-80, Telefax: 07732 / 82368-99, E-Mail: info@events-bodensee.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dazu nachstehendes Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angegebene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An Zweirad Joos GmbH & Co.KG Schützenstraße 11 + 14 78315 Radolfzell

Hiermit widerrufe/n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Buchung folgender Dienstleistung: Bestellt am …
Name des Kunden
Anschrift des Kunden

Unterschrift des Kunden
Datum

Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Stand Januar 2024